ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Flugschule Adventure Sports GbR
1. Geltungsbereich
2. Ausbildungsziel und Teilnehmer
3. Gesundheitserklärung
4. Ausbildung und Fortbildung
5. Eigenverantwortliches Handeln
6. Anmeldung und Vertragsschluss
7. Vergütungen
8. Kündigung durch den Kunden
9. Kündigung durch die Flugschule
10. Versicherung des Flugschülers
11. Ausrüstung der Flugschule und Haftung des Schülers
12. Beschränkung der Haftung
13. Termine
14. Flugtickets für Tandemflüge
15. Angebote und Leistungsbeschreibungen
16. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
17. Preise und Versandkosten
18. Lieferung, Warenverfügbarkeit
19. Zahlungsmodalitäten
20. Eigentumsvorbehalt
21. Sachmängelgewährleistung und Garantie
22. Speicherung des Vertragstextes
23 Streitschlichtung
24. Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
Die folgenden AGBs gelten für alle Angebote der Flugschule Adventure Sports GbR
Vertreten durch die Gesellschafter: Josef Strobl & Rafael Frei
(nachfolgend „Flugschule / Verkäufer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde / Schüler“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
2. Ausbildungsziel und Teilnehmer
Die Flugschule bildet den Schüler zum Zwecke des Erwerbs einer Erlaubnis für Gleitsegel gemäß den Richtlinien des deutschen Hängegleiter-Verbandes e.V. aus. Die Kursteilnehmer sowie die Teilnehmer an allen anderen angebotenen Aktivitäten erkennen mit ihrer Anmeldung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Die Mindestteilnehmerzahl bei regulären Flugkursen beträgt fünf Personen. Das Mindestalter für Kursteilnehmer beträgt 14 Jahre. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme an der Ausbildung der schriftlichen Einwilligung ihrer – ggf. beiden – Erziehungsberechtigten. Die Fluglizenz kann frühestens mit dem Erreichen des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.
3. Gesundheitserklärung
Voraussetzung für die Teilnahme an allen Kursen sind Fitness sowie physische und psychische Gesundheit. Wer sich für einen Kurs anmeldet versichert damit gleichzeitig, dass er über die erforderliche Fitness verfügt und dass keine physischen oder psychischen krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine Eignung für die Teilnahme ausschließen. Bei Bekanntwerden solcher Gründe ist die Flugschule berechtigt, den betreffenden Kunden von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
4. Ausbildung und Fortbildung
Alle Angebote werden von ausgebildeten, erfahrenen und staatlich geprüften Fluglehrern oder deren Assistenten geleitet. Vermittelt wird eine Ausbildung nach Maßgabe der durch Gesetz oder Verordnung erforderlichen Ausbildungsprogramme in Theorie und Praxis. Die Gestaltung der Ausbildungsprogramme obliegt alleine der Flugschule. Der Flugschüler ist verpflichtet, alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen Regeln sowie Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals gewissenhaft und unverzüglich zu befolgen.
5. Eigenverantwortliches Handeln
Gleitschirmfliegen und auch bereits die Teilnahme an einem Kurs sind für viele ein Traum, dem sowohl ein Hauch von Abendteuer wie auch von Risiko anhaftet. Dies macht für viele auch den besonderen Reiz aus. Daran sollten Sie bei der Buchung denken und mit diesem Bewusstsein teilnehmen. In der Luft ist jeder nur sein eigener Herr. Deshalb ist ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Umsicht und guter Vorbereitung ebenso Voraussetzung für die Teilnahme, wie die entsprechende Risikobereitschaft. Wir empfehlen Ihnen unbedingt, sich mit den Anforderungen und Risiken vorab entsprechend auseinanderzusetzen.
6. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung zum Kurs kann auf unserer Homepage, per E-Mail oder direkt im Shop erfolgen. Mit der Anmeldung wird eine Anmeldegebühr voller höhe fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung bei der Flugschule eingehen muss. Der Vertragsschluss erfolgt durch unsere schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung. Wird die gebuchte Ausbildung während eines Zeitraumes von 12 Monaten ab Ausbildungsbeginn vom Schüler nicht vollständig in Anspruch genommen, verfällt der Anspruch auf Weiterschulung. Dies gilt nicht, wenn der Schüler eine anderslautende schriftliche Vereinbarung mit der Flugschule getroffen hat. In der laufenden Höhenflugausbildung gilt: Bei einer verbindlichen Anmeldung zum Kurs mit erhaltener Bestätigung fällt bei Nichterscheinung eine Gebühr von tägl. 40.-€ an. Um dies zu vermeiden müssen Abmeldungen spätestens 2 Tage vor Kurbeginn bei uns eingehen.
7. Vergütungen
Die Vergütungen richten sich nach der Ausschreibung in unserem aktuellen Programm. Die ausgedruckten Preise entsprechen dem bei Drucklegung bekannten Stand und enthalten die jeweilige Mehrwertsteuer. Änderungen aufgrund von zusätzlichen Betreuungskosten etc. bleiben vorbehalten. Maßgeblich sind die ausgeschriebenen Preise zum Buchungszeitpunkt. Die angegebenen Preise beinhalten keine Transfer-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Nach Abschluss der erforderlichen Ausbildungsflüge werden Kurswiederholungen sowie Nachschulungen nach Kursabschluss pro Flug berechnet. Im Hinblick auf die Sicherheit der Ausrüstung ist unser Anliegen, dass jeder Flugschüler seine Ausrüstung dafür zuvor über uns erwirbt. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir uns bei nicht über uns erworbener Ausrüstung vorbehalten, eine Kursteilnahme abzulehnen oder im Hinblick auf das Vertraut machen mit Ihrer Flugausrüstung einen angemessenen Aufpreis gemäß unserer jeweils aktuellen Preisliste zu berechnen. Voraussetzung für eine Kursteilnahme mit Fremdmaterial ist jedenfalls der Nachweis der Eignung und des bestehenden Versicherungsschutzes seiner Ausrüstung durch den Flugschüler.
8. Kündigung durch den Kunden
Mit Ihrer Anmeldung verpflichten Sie sich zur Entrichtung der vollen Kursgebühr. Sie können jedoch vor Kursbeginn jederzeit von der Teilnahme zurücktreten. Wir können, soweit Ihr Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist, oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung stellen: Bis vier Wochen vor Kursbeginn 20 %, bis zwei Wochen vor Kursbeginn 50 %, bis eine Woche vor Kursbeginn 80 %, ab einer Woche vor Kursbeginn 95 %.
Erscheint der Schüler ohne Angabe von Gründen nicht zum Kurs, wird das als Kündigung betrachtet und die Kursgebühr zur Deckung der entstandenen Unkosten einbehalten. Um dies zu vermeiden, kann der Schüler eine Ersatzperson senden, die an seiner Stelle am Kurs teilnimmt. Dem Kunden bleibt unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Diese ist mindestens drei Tage vor Kursbeginn zu benennen, hat ihrerseits alle Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen und sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden zu erklären.. Beginnt der Flugschüler den Kurs, schließt diesen jedoch nicht ab, so entfällt jeglicher Anspruch auf Gutschrift oder Rückerstattung, egal aus welchem Grund. Dem Kunden bleibt unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
9. Kündigung durch die Flugschule
Der Ausbildungsvertrag kann durch die Flugschule ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn der Schüler gegen Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt, der Schüler gegen luftrechtliche Vorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt oder wenn sich sonst Gründe in der Person des Flugschülers ergeben, die eine Fortsetzung der Ausbildung für die Flugschule unzumutbar machen. In diesem Fall wird die Kursgebühr zur Deckung der entstandenen Verwaltungskosten einbehalten, eine Rückerstattung ist nicht möglich. Dem Kunden bleibt unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen
10. Versicherung des Flugschülers
Jeder Schüler nimmt auf eigene Gefahr und Verantwortung am Kurs teil. Dem Schüler wird empfohlen, eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei einer vom Schüler abgeschlossenen Lebensversicherung ist das Versicherungsinstitut über den Beginn der Ausbildung zu informieren. Der Schüler kann auf Wunsch eine Unfall-und-Bergungskostenversicherung in der Flugschule abschließen. Bergrettungsaktionen und deren Kosten gehen zu Lasten des Flugschülers. Flugschüler die eine eigene Ausrüstung erwerben verpflichten sich umgehend selbst eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abzuschließen, Vordrucke sind bei uns erhältlich.
11. Ausrüstung der Flugschule und Haftung des Schülers
Der Flugschüler verpflichtet sich, dass von der Flugschule in Anspruch genommene Ausbildungsmaterial sorgsam zu behandeln und es in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Andernfalls werden die Kosten für die Neubeschaffung berechnet. Die Ausbildungsmaterialien verbleiben im Flugschulbetrieb und dürfen nur gegen Unterschrift des betreuenden Fluglehrers oder eines sonstigen Beauftragten der Flugschule mitgenommen werden. Für die von der Flugschule eingesetzten Geräte besteht eine Haftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, die für Schäden an Dritten aufkommt. Die Fluggeräte selbst sind nicht vollkaskoversichert. Falls während der Schulung Schäden an den Fluggeräten durch unsachgemäßes oder regelwidriges Verhalten des Schülers entstehen, so sind die Kosten hierfür vom Schüler zu tragen. Der Schüler nimmt zur Kenntnis, dass Verstöße gegen durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene Regeln beim Gleitschirmfliegen nach Straf- oder Ordnungswidrigkeitsvorschriften verfolgt werden können.
12. Beschränkung der Haftung
Die Flugschule haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, sofern der Schüler Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Flugschule beruhen Soweit der Flugschule keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Flugschule haftet auch für leichte Fahrlässigkeit, sofern sie schuldhaft eine Vertragspflicht verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Der Schadensersatz ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Nr. 1-4 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Begrenzung nach Nr. 1 gilt auch, wenn der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung der Flugschule gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Flugschule. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
13. Termine
Die Flugschule setzt gemäß dem Ausbildungsplan Termine für den theoretischen und praktischen Unterricht fest. Sie ist bemüht, derart vereinbarte Termine einzuhalten. Sie kann aber insbesondere in der praktischen Ausbildung den genauen Zeitablauf im Hinblick auf wetterbedingte und technische Gründe nicht garantieren. Sollte es daher während der Schulung zu Terminverschiebungen oder sogar zum Ausfall des gesamten Kurses kommen, so ergeben sich daraus weder ein besonderes Rücktrittsrecht vom Vertrag noch Schadensersatzansprüche für den Schüler; es kann nur zu einem anderen Termin weitergeschult werden.
14. Flugtickets für Tandemflüge
Das Flugticket berechtigt den Inhaber bei Vorlage zur Teilnahme an einem Tandemflug ohne, dass weitere Kosten anfallen. Das Ticket behält seine Gültigkeit für 12 Monate nach Ausstellungsdatum. Nach Ablauf dieser Zeit verfällt es. Ausnahmen können im Einzelfall mit der Flugschule schriftlich vereinbart werden. Bei Verlust des Tickets erfolgt keine Erstattung/Beförderung. Bergfahrten sind nie im Ticketpreis enthalten!
15. Angebote und Leistungsbeschreibungen
15.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
15.2 Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.
16. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
16.1. Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche [in den Warenkorb] in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche Weiter zur Kasse / Mit Apple Pay kaufen / mit google Kaufen zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.
16.2. Über die Schaltfläche Zahlungspflichtig bestellen gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion „zurück“ zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
16.3. Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer das bestellte Produkt innerhalb von 2 Tagen an den Kunden versendet, übergeben oder den Versand an den Kunden innerhalb von 2 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat. Die Annahme kann ferner durch eine seitens des Verkäufers an den Kunden gerichtete Zahlungsaufforderung und spätestens durch den Abschluss des Zahlungsvorgangs. Im Fall mehrerer Annahmevorgänge ist der früheste Annahmezeitpunkt maßgeblich. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb der Annahmefrist nicht an, kommt kein Vertrag zustande und der Kunde wird nicht mehr an sein Angebot gebunden.
16.4 Im Fall von Kunden die Unternehmen sind, beträgt die vorgenannte Frist zur Versendung, Übergabe oder Bestellbestätigung sieben statt zwei Tage.
16.5. Sollte der Verkäufer eine Vorkassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Verkäufer eingegangen ist, tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Verkäufer keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Käufer und Verkäufer ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorkassezahlungen erfolgt daher längstens für 10 Kalendertage.
17. Preise und Versandkosten
17.1. Alle Preise, die auf der Website des Verkäufers angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
16.2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet der Verkäufer für die Lieferung Versandkosten. Die Versandkosten werden dem Käufer auf einer gesonderten Informationsseite und im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich mitgeteilt.
18. Lieferung, Warenverfügbarkeit
18.1. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages.
18.2. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Käufers trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.
18.3. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Verkäufer dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
18.4. Kunden werden über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Lieferungen auf bestimmten Länder) auf einer gesonderten Informationsseite oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet.
18.5 Im Fall von Kunden die Unternehmen sind, gilt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf die Käufer übergeht, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat; die angegebenen Lieferdaten und Fristen vorbehaltlich anderweitiger Zusagen und Vereinbarungen, keine Fixtermine sind.
18.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Das Recht zur Hinausschiebung der Frist gilt gegenüber Kunden, die Unternehmer sind auch in Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb eines Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von dem Verkäufer zu vertreten sind. Während der Dauer dieser Behinderung ist der Kunde ebenfalls von seinen vertraglichen Verpflichtungen entbunden, insbesondere der Zahlung. Ist die Verzögerung dem Kunden nicht zuzumuten, kann dieser nach einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist oder einvernehmlicher Rücksprache mit dem Verkäufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
19. Zahlungsmodalitäten
19.1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.
19.2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.
19.3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
19.4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.
19.5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.
19.6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
20. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers.
Für Kunden die Unternehmer sind, gilt ergänzend: Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor; Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese, sofern angemessen oder branchenüblich, auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Der Kunde tritt auch die Forderung zur Sicherung der Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehenden Güter sind vom Kunden unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehenden Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Gesamtverkaufswert die Summe aller noch offenen Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10% (bei Vorliegen eines Verwertungsrisikos um mehr als 50%) übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus Liefergeschäften gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Käufer über. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
21. Sachmängelgewährleistung und Garantie
21.1. Die Gewährleistung (Mängelhaftung) bestimmt sich vorbehaltlich folgender Regelungen nach gesetzlichen Vorschriften.
21.2. Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.
21.3 Ist der Kunde Unternehmer, so hat er die Ware unbeschadet gesetzlicher Rügeobliegenheiten unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Sachmängel gegenüber dem Lieferanten unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung, schriftlich und nicht erkennbare Sachmängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung, anzuzeigen. Handelsübliche, gemäß Gütenormen zulässige oder geringe Abweichungen in Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe sind keine Mängel.
21.4 Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Wahl zwischen Nachbesserung oder Nachlieferung mangelhafter Ware durch den Verkäufer.
21.5 Sachmängel verjähren unbeschadet der Haftungsregelungen dieser AGB bei Kunden die Unternehmer sind, grundsätzlich ein Jahr nach Gefahrenübergang, soweit nicht kraft Gesetzes, insbesondere bei Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers, zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind. Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung von Kunden die Unternehmer sind, ausgeschlossen.
21.6 Hat der Kunde, der Unternehmer ist, die mangelhafte Sache im Sinne des § 439 Abs. 3 BGB gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer, vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung und unbeschadet der übrigen Gewährleistungspflichten, im Rahmen der Nacherfüllung nicht verpflichtet, dem Kunden die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. Dementsprechend ist der Verkäufer auch nicht zum Ersatz von Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache im Rahmen eines Rückgriffs durch den Kunden im Rahmen der Lieferkette (d.h. zwischen dem Kunden und seinen Kunden) verpflichtet.
22. Speicherung des Vertragstextes
22.1. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Verkäufer ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.
22.2. Der Verkäufer sendet dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware, erhält der Kunde ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Versandkosten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sofern Sie sich in unserem Shop registriert haben sollten, können Sie in Ihrem Profilbereich Ihre aufgegebenen Bestellungen einsehen. Darüber hinaus speichern wir den Vertragstext, machen ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.
22.3 Kunden die Unternehmer sind, können die Vertragsunterlagen per E-Mail, schriftlich oder Verweis auf eine Onlinequelle erhalten
23. Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
24. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform Dies gilt auch für eine Änderung des Textformerfordernisses selbst.
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