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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Ausbildungsziel und Teilnehmer Die Flugschule bildet den Schüler zum Zwecke des Erwerbs einer Erlaubnis für Gleitsegel gemäß den Richtlinien des deutschen Hängegleiterverbandes e.V. im DAEC aus. Das Mindestalter für Kursteilnehmer beträgt 14 Jahre. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme an der Ausbildung der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Geistige und körperliche Gesundheit sind Voraussetzung. Die Mindestteilnehmerzahl bei regulären Flugkursen beträgt 5 Personen.
§2 Ausbildung Alle Angebote werden von ausgebildeten, erfahrenen und staatlich geprüften Fluglehrern geleitet. Vermittelt wird eine Ausbildung nach Maßgabe der durch Gesetz oder Verordnung erforderlichen Ausbildungsprogramme in Theorie und Praxis. Die Gestaltung des Ausbildungsprogramms obliegt allein der Flugschule. Der Flugschüler ist verpflichtet, alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen Regeln sowie Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals gewissenhaft und unverzüglich zu befolgen.
§3 Anmeldung und Vertragsabschluss Die Anmeldung zum Kurs kann schriftlich, auch per Fax, oder direkt im Shop erfolgen. Mit der Anmeldung wird eine Anmeldegebühr von Euro 60 - 200,- je nach gebuchtem Kurs fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung bei der Flugschule eingehen muss. Wird die gebuchte Ausbildung während eines Zeitraumes von 12 Monaten ab Ausbildungsbeginn vom Schüler nicht vollständig in Anspruch genommen, verfällt der Anspruch auf Weiterschulung. Dies gilt nicht, wenn der Schüler eine anders lautende schriftliche Vereinbarung mit der Flugschule getroffen hat.
§4 Vergütungen Die Vergütungen richten sich nach der Ausschreibung im aktuellen Kursprogramm. Die aufgeführten Preise sind reine Betreuungspreise und beinhalten keine Transfer-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Nach Abschluss der erforderlichen Ausbildungsflüge werden Kurswiederholungen sowie Nachschulungen nach Kursabschluss pro Flug berechnet. Die Preise für die Höhenflugausbioldung können nur dann gewährt werden wenn der Flugschüler eine Ausrüstung bei uns erwirbt. Flugschüler mit Fremdausrüstungen schulen wir entweder nicht oder nur mit Auflagen, bestätigter Versicherung/Eignung der Ausrüstung, bzw. gegen Aufpreis von mind. 300.-€.
§5 Kündigung durch den Flugschüler Der Ausbildungsvertrag und die Anmeldung können bis zwei Wochen vor Kursbeginn jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, in diesem Fall wird die Anmeldegebühr zur Deckung der enstandenen Verwaltungskosten einbehalten, eine Rückerstattung ist nicht möglich! Wird ab 7 Tage vor Kursbeginn vom Flugschüler gekündigt, wird wird das als Kündigung betrachtet und die gesamte Kursgebühr zur Deckung der entstandenen Unkosten einbehalten. Erscheint der Schüler ohne Angabe von Gründen nicht zum Kurs, wird das als Kündigung betrachtet und die Kursgebühr Deckung der entstandenen Unkosten einbehalten. Um dies zu vermeiden, kann der Schüler eine Ersatzperson senden, die an seiner Stelle den Kurs besucht, diese ist mind. 3 Tage vor Kursbeginn zu benennen.
§6 Kündigung durch die Flugschule Der Ausbildungsvertrag kann durch die Flugschule ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn der Schüler gegen Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt, der Schüler gegen luftrechtliche Vorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt oder wenn sich sonst Gründe in der Person des Flugschülers ergeben, die eine Fortsetzung der Ausbildung für die Flugschule unzumutbar machen. In diesem Fall wird die Kursgebühr zur Deckung der enstandenen Verwaltungskosten einbehalten, eine Rückerstattung ist nicht möglich.
§7 Versicherung des Flugschülers Jeder Schüler nimmt auf eigene Gefahr und Verantwortung am Kurs teil. Dem Schüler wird empfohlen, eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei einer vom Schüler abgeschlossenen Lebensversicherung ist das Versicherungsinstitut über den Beginn der Ausbildung zu informieren. Der Schüler kann auf Wunsch eine Unfall und eine Bergungskostenversicherung in der Flugschule abschließen. Bergrettungsaktionen und deren Kosten gehen zu Lasten des Flugschülers. Flugschüler die eine eigene Ausrüstung erwerben verpflichten sich umgehend selbst eine Fluggeräte Haftpflichtversicherung abzuschließen, Vordrucke sind bei uns erhältlich.
§8 Geräte der Flugschule und Haftung des Schülers Der Flugschüler verpflichtet sich, das von der Flugschule in Anspruch genommene Ausbildungsmaterial sorgsam zu behandeln und es in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Andernfalls werden die Kosten für die Neubeschaffung berechnet. Die Ausbildungsmaterialien verbleiben im Flugschulbetrieb und dürfen nur gegen Unterschrift des betreuenden Fluglehrers oder eines sonstigen Beauftragten der Flugschule mitgenommen werden. Für die von der Flugschule eingesetzten Geräte besteht eine Haftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, die für Schäden an Dritten aufkommt. Die Fluggeräte selbst sind nicht vollkaskoversichert. Falls während der Schulung Schäden an den Fluggeräten durch unsachgemäßes oder regelwidriges Verhalten des Schülers entstehen, so sind die Kosten hierfür vom Schüler zu tragen. Der Schüler nimmt zur Kenntnis, dass Verstöße gegen durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene Regeln nach Straf- oder Ordnungswidrigkeitsvorschriften verfolgt werden können.
§ 9 Haftung der Flugschule Die Flugschule haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Angestellten und Beauftragten zurückzuführen sind. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.
§ 10 Termine Die Flugschule setzt gemäß dem Ausbildungsplan Termine für den theoretischen und praktischen Unterricht fest. Sie ist bemüht, derart vereinbarte Termine einzuhalten. Sie kann aber insbesondere in der praktischen Ausbildung den genauen Zeitablauf im Hinblick auf wetterbedingte und technische Gründe nicht garantieren. Sollte es daher während der Schulung zu Terminverschiebungen oder sogar dem Ausfall des gesamten Kurses kommen, so ergeben sich daraus weder ein besonderes Rücktrittsrecht vom Vertrag noch Schadensersatzansprüche für den Schüler; es kann nur zu einem anderen Termin weitergeschult werden.
§ 11 Flugtickets für Tandemflüge Das Flugticket berechtigt den Inhaber bei Vorlage zur Teilnahme an einem Tandemflug ohne dass weitere Kosten anfallen. Das Ticket behält seine Gültigkeit für 12 Monate nach Ausstellungsdatum. Nach Ablauf dieser Zeit verfällt es. Ausnahmen können im Einzelfall mit der Flugschule schriftlich vereinbart werden. Bei Verlust des Tickets erfolgt keine Erstattung/Beförderung. Bergfahrten sind nie im Ticketpreis enthalten!
§ 12 Reisen, Seminare Bei Reisen und Seminaren, die bei der Flugschule gebucht werden, wird mit der Anmeldung eine Anmeldegebühr / Anzahlung von Euro 150,00 fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach erfolgter Anmeldung bei der Flugschule eingehen muss. Erst mit Eingang der Anmeldegebühr / Anzahlung ist die Anmeldung für beide Seiten verbindlich und kann eine Platzreservierung erfolgen. Bei Rücktritt muss ein Teil der Reisekosten einbehalten werden, um die Bearbeitungskosten der Flugschule zu decken, gestaffelt wie folgend:
- bis 60 Tage vor Reisebeginn: 50% der Anmeldegebühr
- bis 15 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
- ab 8 Tage vor Reisebeginn: 100% des Reisepreises
Um diese Reiserücktrittskosten zu vermeiden, hat der Teilnehmer aber die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen.. Dem Teilnehmer wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung und eine Auslandsreisekrankenversicherung incl. Krankenrücktransport abzuschließen.
§ 13 Nebenabreden Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages.
§ 14 Gültigkeit der AGB´s
Es gelten immer die neuesten AGB´s wie hier ersichtlich, ältere Versionen verlieren bei Änderung ihre Gültigkeit!
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